Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hochschulnebentätigkeitsverordnung vom 11. Dezember 1981 (GV. NRW. S. 726) außer Kraft.
Die Ministerin
für Innovation, Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen