(1) Der Modellversuch wird ab dem Wintersemester 2002/2003 durchgeführt und ist bis zum Ende des Sommersemesters 2011 befristet.
(2) Studierende, die sich am 30. September 2011 in einem Bachelor- oder Master-Studium des Modellversuchs befinden, können ihr Studium nach den Bestimmungen des Modellversuchs abschließen.