Die Versorgungsbetriebe einer Gemeinde sollen, wenn sie Kommunalunternehmen sind, zu einem Kommunalunternehmen zusammengefasst werden. Das Gleiche gilt für Verkehrsbetriebe. Versorgungs- und Verkehrsbetriebe können mit sonstigen Unternehmen und Einrichtungen einer Gemeinde zu einem einheitlichen Kommunalunternehmen zusammengefasst werden.