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§ 28 KUV (Nordrhein-Westfalen) — Vermögensübergangbei Auflösung des Kommunalunternehmens

Kommunalunternehmensverordnung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Vermögen eines aufgelösten Kommunalunternehmens geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Gemeinde über.