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§ 10 MolkMeistPrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Molkereifachmann/Molkereifachfrau

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 16.09.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.