§ 2 Met/GlockAusbV — Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Verordnung über die Berufsausbildung zum Metall- und Glockengießer/zur Metall- und Glockengießerin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Zinngußtechnik,
2.
Kunst- und Glockengußtechnik,
3.
Metallgußtechnik

gewählt werden.