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§ 5 MauerV — Schlussabrechnung

Mauergrundstücksverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.02.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Mit der vollständigen Verteilung der Mittel endet der Fonds. Die Auflösung des Fonds wird im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.