nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 12 MADG — Verfahrensregeln für die Übermittlung von Informationen

MAD-Gesetz

Historische Fassung: Stand 01.07.2020 bis 06.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Für die Übermittlung von Informationen nach diesem Gesetz finden die §§ 23 bis 26 des Bundesverfassungsschutzgesetzes entsprechende Anwendung.