nu:legal · recht.nulegal.eu

# (XXXX) Münz5/10PfBek

Bekanntmachung über die Ausgabe von Münzen im Nennwert von 5 und 10 Pfennig  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) werden demnächst neue auf 5 und 10 Pfennig lautende Münzen in Umlauf gesetzt.

(2) Die mit glattem Rand geprägten Münzen bestehen aus einem Eisenkern mit einer beiderseitigen Tombakplattierung (Legierung aus Kupfer und Zink). Die Münzen zu 5 Pfennig haben einen Durchmesser von 18,5 Millimeter und ein Gewicht von 3 Gramm. Die Münzen zu 10 Pfennig haben einen Durchmesser von 21,5 Millimeter und ein Gewicht von 4 Gramm.

(3) Die Münzen tragen auf der Wertseite innerhalb des erhabenen Randes in der oberen Hälfte beiderseits je eine Ährengarbe, zwischen deren oberen Enden sich das Münzzeichen befindet. Am unteren Rand ist in Balkenschrift das Wort "Pfennig" angebracht. In der Mitte befindet sich als arabische Ziffer die Wertbezeichnung "5" oder "10".

(4) Die Schauseite trägt im oberen Teil innerhalb des erhabenen Randes in Balkenschrift die Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" und am untern Rand, durch je einen Punkt von der Umschrift getrennt, die Jahreszahl. Die Mitte zeigt einen aufrecht stehenden fünfblättrigen Eichenzweig. Bank Deutscher Länder

---

Zitiervorschlag: (XXXX) Münz5/10PfBek

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/m_nz5_10pfbek/(xxxx)

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
