nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 LuftVStAbsenkV 2020 — Steuersätze 2020

Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2020

Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 13.04.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2020 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort

1.
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz:7,37 Euro,
2.
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz:23,01 Euro,
3.
in anderen Ländern:41,43 Euro.