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§ 10 LAP-mDFm/EloAufklBundV — Urlaub während des Vorbereitungsdienstes

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 07.02.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.