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Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 15.05.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.