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§ 2 KugZuV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Kurzarbeitergeldzugangsverordnung

Historische Fassung: Stand 27.09.2022 bis 01.01.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.