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§ 7 KryptoWTransferV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Kryptowertetransferverordnung

Historische Fassung: Stand 01.10.2021 bis 25.06.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Verordnung (EU) 2015/847 außer Kraft. Der Tag des Außerkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.