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§ 6 KlaCbMstrV — Übergangsvorschrift

Klavier- und Cembalobauermeisterverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 05.04.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufenden Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt.