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§ 8 KfzTechMstrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Kraftfahrzeugtechnikermeisterverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.07.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.