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# § 5 KfzTechMstrV — Fachgespräch

Kraftfahrzeugtechnikermeisterverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.07.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Auf der Grundlage der Prüfungsleistungen in der Situationsaufgabe ist ein Fachgespräch zu führen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die fachlichen Zusammenhänge aufzeigen kann, die der Situationsaufgabe zugrunde liegen, den Ablauf der Situationsaufgabe begründen sowie mit der Situationsaufgabe verbundene berufsbezogenen Probleme und deren Lösungen darstellen kann und dabei in der Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen.

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Zitiervorschlag: § 5 KfzTechMstrV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/kfztechmstrv--2000/5

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