nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 9 JFAngAusbV — Aufhebung von Vorschriften

Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten/zur Justizfachangestellten

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Justizangestellter/Justizangestellte sind nicht mehr anzuwenden.