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§ 19 HG 2022 — Umwandlung von Planstellen und Stellen

Haushaltsgesetz 2022

Historische Fassung: Stand 25.06.2022 bis 11.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die obersten Bundesbehörden werden ermächtigt, Planstellen in gleichwertige Stellen und Stellen in gleichwertige Planstellen umzuwandeln, soweit dafür ein unabweisbarer Bedarf besteht.