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§ 21 HG 2021 — Überhangpersonal

Haushaltsgesetz 2021

Historische Fassung: Stand 01.01.2021 bis 25.06.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Freie Planstellen und Stellen sind vorrangig mit Bediensteten zu besetzen, die bei anderen Behörden der Bundesverwaltung wegen Aufgabenrückgangs oder wegen Auflösung der Behörde nicht mehr benötigt werden.