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§ 19 HG 2021 — Umwandlung von Planstellen und Stellen

Haushaltsgesetz 2021

Historische Fassung: Stand 01.01.2021 bis 25.06.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die obersten Bundesbehörden werden ermächtigt, Planstellen in gleichwertige Stellen und Stellen in gleichwertige Planstellen umzuwandeln, soweit dafür ein unabweisbarer Bedarf besteht.