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§ 8 GVIDVDV — Fachstudien

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 13.04.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Inhalte der Fachstudien werden in interdisziplinären Modulen vermittelt, die folgenden Modulgruppen zugeordnet sind:

1.
Basisqualifikationen,
2.
Basistechnologien,
3.
Entwicklung von Systemen,
4.
Anwendungsfelder in der Verwaltung,
5.
Servicemanagement und Unterstützungsprozesse,
6.
Wirtschaftswissenschaften,
7.
Basiswissen Verwaltungshandeln sowie
8.
Aufgaben der Bundesverwaltung und Managementkonzepte in der Bundesverwaltung.

(2) Die Module sind Gegenstand eines systematischen Qualitätsmanagements und werden regelmäßig evaluiert.