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# § 2 GStDVDV — Ziele des Vorbereitungsdienstes

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Ausbildung vermittelt das fachtheoretische Wissen sowie die berufspraktischen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der Aufgaben im gehobenen Steuerdienst des Bundes erforderlich sind. Die Anwärterinnen und Anwärter werden insbesondere in den Bereichen der Steuerfestsetzung und Steuererhebung ausgebildet. Sie lernen, ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln und selbständig neue Kompetenzen zu erwerben, um den sich ständig wandelnden Herausforderungen im gehobenen Steuerdienst des Bundes gerecht zu werden. Den Anwärterinnen und Anwärtern wird die Befähigung zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat vermittelt. Hierzu gehört auch die Fähigkeit zur Zusammenarbeit im föderalen und europäischen Raum.

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Zitiervorschlag: § 2 GStDVDV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/gstdvdv--2017/2

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