nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 2 GrÄndStVtr NW/RP

Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände regeln die Rechtsfolgen der Änderung der Gemeindegebiete und die Auseinandersetzung durch Vereinbarungen. Die Vereinbarungen bedürfen der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden.