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Art 4 GrÄndStVtr BW/HE

Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze (Anlage zur Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze)

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die vertragschließenden Länder gehen davon aus, daß für den durch diesen Staatsvertrag entstehenden Gebietsverlust bei späteren Änderungen der gemeinsamen Grenze ein Gebietsausgleich geschaffen wird.