(1) Dieser Staatsvertrag ändert die gemeinsame Landesgrenze zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen – im Folgenden: Länder –. Die Änderungen sind in den als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Kartenblättern, die Bestandteile des Staatsvertrages sind, grafisch dargestellt.
(2) Folgende Flurstücke gehen vom Hoheitsgebiet des Landes Niedersachsen in das Hoheitsgebiet der Freien Hansestadt Bremen über:
(3) Folgende Flurstücke gehen vom Hoheitsgebiet der Freien Hansestadt Bremen in das Hoheitsgebiet des Landes Niedersachsen über:
(4) Die in den Absätzen 2 und 3 genannten Anlagen 5 bis 9 sind Bestandteile des Staatsvertrages.