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§ 8 GOT — Arzneimittelpreise

Tierärztegebührenordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 22.11.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die in der Arzneimittelpreisverordnung vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147) in ihrer jeweils geltenden Fassung enthaltenen Vorschriften über die von Tierärzten abgegebenen Arzneimittel gelten entsprechend für die von Tierärzten angewandten Arzneimittel.