nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 5 GOT — Verbot von Doppelbewertungen

Tierärztegebührenordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 22.11.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Eine Gebühr darf für eine Leistung nicht berechnet werden, die nach den Leistungsansätzen des Gebührenverzeichnisses Teil einer anderen Leistung ist, wenn für letztere eine Gebühr berechnet wird.