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§ 9 GntZollDVDV — Erholungsurlaub

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.12.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Erholungsurlaub wird in der Regel während der berufspraktischen Studienzeit gewährt und auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.