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§ 9 GntDSVVDV — Dauer und Aufbau des Studiums

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 31.10.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Das Studium dauert in der Regel drei Jahre. Es umfasst 21 Monate Fachstudien an der Fachhochschule sowie 15 Monate Praktika bei der Einstellungsbehörde.

(2) Das Studium gliedert sich in acht Abschnitte:

1.
Studienabschnitt: 7 Monate Fachstudium,
2.
Studienabschnitt: 4 Monate Praktikum,
3.
Studienabschnitt: 4 Monate Fachstudium,
4.
Studienabschnitt: 4 Monate Praktikum,
5.
Studienabschnitt: 6 Monate Fachstudium,
6.
Studienabschnitt: 5 Monate Praktikum,
7.
Studienabschnitt: 4 Monate Fachstudium,
8.
Studienabschnitt: 2 Monate Praktikum.