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§ 32 GntDSVVDV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 31.10.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung vom 22. November 2010 (BGBl. I S. 1625) außer Kraft.