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§ 11 GntDSVVDV — Studieninhalte

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 31.10.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Studium umfasst mindestens folgende Inhalte:

1.
Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Sozialrecht, insbesondere Sozialversicherungsrecht und Sozialverwaltungsverfahrensrecht, allgemeines Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Europarecht, Recht der betrieblichen und privaten Altersvorsorge und Grundlagen des Privatrechts,
2.
Verwaltungswissenschaft mit den Schwerpunkten Verwaltungslehre sowie Informations- und Kommunikationstechnologie,
3.
Wirtschaftswissenschaften mit den Schwerpunkten Verwaltungsbetriebswirtschaft, Volkswirtschaft und öffentliche Finanzwirtschaft,
4.
Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Soziologie, Politologie und Sozialpsychologie.