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§ 2 GlasappAusbV — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Glasapparatebauer-Ausbildungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Ausbildungsberuf Glasapparatebauer/Glasapparatebauerin wird staatlich anerkannt.