nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 11 GKrimDVDV — Laufbahnprüfung

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 17.12.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus den Modulprüfungen, der Bachelorarbeit und der Verteidigung der Bachelorarbeit. Die Laufbahnprüfung dient dazu, die Eignung und Befähigung der Studierenden für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes festzustellen.