nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 13 GIGV — Evaluation

IOP-Governance-Verordnung

Historische Fassung: Stand 15.10.2021 bis 14.09.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt eine externe Forschungseinrichtung mit der Evaluation der Koordinierungsstelle und der Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 3 Absatz 2. Das Evaluationsgutachten soll zum 30. September 2023 vorliegen.