nu:legal · recht.nulegal.eu
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.10.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
Die Diplomarbeit ist bestanden, wenn eine Rangpunktzahl von mindestens 5,00 erreicht worden ist.