nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 51 GDBNDVerfSchVDV — Bestandteile der Laufbahnprüfung

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.10.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Laufbahnprüfung besteht aus

1.
der Diplomarbeit und dem Diplomkolloquium,
2.
der schriftlichen Abschlussprüfung und
3.
der mündlichen Abschlussprüfung.