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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
Historische Fassung: Stand 13.04.2025 bis 01.10.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
In den praxisbezogenen Lehrveranstaltungen sind mindestens drei Leistungstests zu absolvieren.