nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 FotografMstrV — Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung

Fotografenmeisterverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 05.03.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Meisterprüfung im Fotografen-Handwerk umfasst folgende selbstständige Prüfungsteile:

1.
die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der gebräuchlichen Arbeiten (Teil I),
2.
die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
3.
die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
4.
die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).