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§ 5 EStSchlEV

Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2015, 2016 und 2017 vom 23. September 2014 (BGBl. I S. 1554) außer Kraft.