(1) Am Sitz des Truppendienstgerichts werden jeweils die 1. und 2. Truppendienstkammer gebildet.
(2) (weggefallen)
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(1) Am Sitz des Truppendienstgerichts werden jeweils die 1. und 2. Truppendienstkammer gebildet.
(2) (weggefallen)