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§ 1 ErrV — Errichtung von Truppendienstgerichten

Errichtungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 14.07.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Es werden errichtet:

1.
das Truppendienstgericht Nord mit Sitz in Münster und
2.
das Truppendienstgericht Süd mit Sitz in München.