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§ 24 EHV 2030 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Emissionshandelsverordnung 2030

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 15.07.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) § 14 und die Anlage treten am 1. Oktober 2021 außer Kraft.