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§ 11 eWpG — Aufsicht

Gesetz über elektronische Wertpapiere

Stand: 10.06.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht als Aufsichtsbehörde die Führung eines elektronischen Wertpapierregisters nach diesem Gesetz.