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§ 6 eSuBV (Brandenburg) — Barrierefreiheit

elektronische Steuerstraf- und Bußgeldaktenverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Elektronische Akten sowie Verfahren zur Führung und Bearbeitung elektronischer Akten sollen technisch so gestaltet werden, dass sie, soweit technisch möglich, barrierefrei zugänglich und nutzbar sind.