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§ 9 eKFV — Anwendung der Straßenverkehrs-Ordnung

Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung

Stand: 15.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Wer ein Elektrokleinstfahrzeug im Straßenverkehr führt, unterliegt den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung nach Maßgabe der nachfolgenden §§ 10 bis 13.