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§ 3 eKFV — Berechtigung zum Führen

Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung

Stand: 15.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.