Die in § 1 benannten Behörden sind zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 des eID-Karte-Gesetzes.
Einzelnorm
Die in § 1 benannten Behörden sind zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 des eID-Karte-Gesetzes.
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