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§ 1 eBAnzV — Übertragung der Führung des Unternehmensregisters

Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters

Stand: 01.01.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Bundesanzeiger Verlag GmbH (Beliehene), eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Köln, HRB 31248, wird die Führung des Unternehmensregisters übertragen.