Elektronische Akten und Verfahren zur Führung und Bearbeitung von elektronischen Akten sollen technisch so gestaltet werden, dass sie, soweit technisch möglich, barrierefrei zugänglich sind.
Elektronische Akten und Verfahren zur Führung und Bearbeitung von elektronischen Akten sollen technisch so gestaltet werden, dass sie, soweit technisch möglich, barrierefrei zugänglich sind.